Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Uttenreuth
für eine PV-Freiflächenanlage einer Größe von ca. 3,2 ha
auf den Flächen FlNr. 203, 231, 232, 233, 234, 235 Gemarkung Uttenreuth
Aus Sicht der Gemeinde Uttenreuth ist ein schneller PV-Ausbau unumgänglich, um den Energiebedarf zukünftig so weit als möglich regenerativ decken zu können und den Autarkiegrad weiter zu erhöhen. Auch wenn das Dachflächenpotential in Uttenreuth zunehmend genutzt wird und hier mit Fördermaßnahmen der PV Ausbau unterstützt wird, braucht es gleichzeitig den Ausbau der Freiflächen PV.
Die vom Gemeinderat mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2022 ausgewählten Flächen FlNr. 203, 231, 232, 233, 234, 235 Gemarkung Uttenreuth, die auch in den Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgenommen wurden, sind so beschaffen, dass der Landwirtschaft keine Ackerflächen entzogen werden. Vielmehr wurde die ausgewählte Fläche schon lange Zeit als intensives und extensives Grünland genutzt. Die Photovoltaikanlage soll so gestaltet werden, dass eine Beweidung oder eine Mahd und die anschließende Verfütterung und eine Fortführung der Ortsrandbegründung im Süden möglich ist.
Die Anlage liegt in einer Senke und einem leicht nach Norden ansteigenden Hang. Es wurde ein Abstand zur Bebauung festgelegt und die Anlage soll mit einer Ortsrandbegrünung eingesäumt werden, damit sie sich möglichst gut in das Landschaftsbild einfügt.
Die Anlage sollte so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des Naturschutzes genügt und die einschlägigen Empfehlungen hierzu einhalten.
Die Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Uttenreuth und kann deshalb zügig umgesetzt werden. Die Gemeinde Uttenreuth wird nicht selbst Betreiber der Anlage sein, sondern die Fläche an den geeigneten Bewerber aus dem Interessenbekundungsverfahren zu einem angemessenen Pachtzins verpachten.
Hierzu wird dieses Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zu folgenden Kriterien sollte die Bewerbung der Interessenten Stellung nehmen:
Angaben zum Bewerber (Name, Rechtsform, Sitz)
technische Angaben zur geplanten Anlage, z.B. und u.a.
- Darstellung der Planung
- geplante Leistung
- geplanter Anschlusspunkt (Stellungnahme Netzbetreiber)
- Ausrichtung, Größe, Beschaffenheit und Lage der Solarmodule
Verfahrensablauf zur geplanten Anlage, z.B. und u.a.
- Durchführung des Bauleitverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan
finanzielle Angaben zur geplanten Anlage, z.B. und u.a.
- Höhe der Pacht für die Fläche
- Dauer der Pacht für die Fläche
- Kostentragung für das Bauleitverfahren durch den Bewerber
Naturschutz, z.B. und u.a.
- Eingrünung der Fläche
- Umsetzung der Erfordernisse des Naturschutzes
- Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen der Natur- und Vogelschutzverbände
- Einfügen in das Landschaftsbild
- Beweidbarkeit der Fläche
- Mahd der Fläche
- Umfang der Flächeninanspruchnahme
Beteiligung der Bürgerschaft an der Anlage, z.B. und u.a.
- Art der möglichen finanziellen Beteiligung (Unternehmensanteile, Genußrechte)
- Umfang der maximal möglichen finanziellen Beteiligung in % des Gesamtinvestitionsvolumens
- Beteiligung an der Planung und Gestaltung der Anlage
Die eingehenden Interessenbekundungen werden entsprechend bewertet und hierauf aufbauend dem Gemeinderat ein Vorschlag unterbreitet, mit welchem Bewerber die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Abschluss eines der Pachtvertrag angestrebt werden soll.
Die Auswahlkriterien sind die oben genannten Merkmale wie geplante Leistung, die Eignung des geplanten Anschlusspunktes, die Art und der Umfang der Möglichkeit der Beteiligung der Bürgerschaft an der Anlage, die Ausrichtung, Größe, Beschaffenheit und Lage der Solarmodule, die Wertigkeit der Planung, das Einfügen der Anlage in das Landschaftsbild, die Möglichkeit der Beweidung und/oder der Mahd der Fläche, die Gestaltung der Eingrünung der Fläche, die Umsetzung der Erfordernisse des Naturschutzes, die Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen der Natur- und Vogelschutzverbände, die Durchführung des Bauleitverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan, der Umfang der Kostentragung für das Bauleitverfahren durch den Bewerber, die Höhe der Pacht für die Fläche, die Dauer der Pacht für die Fläche, die Eignung des Bewerbers.
Aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus können keinerlei Ansprüche auf die Aufstellung der entsprechend erforderlich werdenden bauleitplanerischen Änderungsverfahren bzw. auf die Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden. Auch Ansprüche auf Abschluss eines Pachtvertrages mit der Gemeinde können nicht abgeleitet werden.
Abgabefrist für die Einreichung der Bewerbung nebst Unterlagen: 31.01.2023
Die Veröffentlichung erfolgt über das Amtsblatt der Gemeinde Uttenreuth sowie über die Homepage der Gemeinde Uttenreuth und das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth.
Flächendarstellung siehe Karte