Neues Baugebiet "Südlich St. Kunigunde"

Neues Baugebiet

Die Gemeinde Uttenreuth hat östlich des Rathauses innerorts eine Fläche von 10.000 qm erworben.

Diese Fläche soll zügig städtebaulich entwickelt werden. Über eine Mehrfachbeauftragung wurden fünf Planungsbüros mit der Erstellung eines Städtebaulichen Entwurfes beauftragt.

Die fünf Entwürfe wurden am 24.11.2021 in einem Empfehlungsgremium aus 1. Bürgermeister, Fachexperten und den Fraktionsvorsitzenden fachlich bewertet und eine Empfehlung für den städtebaulichen Entwurf des Architekturbüros Hübsch & Harlé (Plan 1a und 1b) gegeben.

 

 

 

 

Die Entwürfe sollen der Bürgerschaft vorgestellt werden. Im Hinblick auf die aktuelle Lage geschieht dies online unter Bereitstellung aller Pläne (sind unten angefügt). Die vom Gemeinderat beschlossenen städtebaulichen Kriterien der Gemeinde für das Baugebiet „Südlich St. Kunigunde“ sind:

  1. Planung des Gebiets passend zu der Ortsstruktur Uttenreuths (innerörtliche Lage, Vorrang der Innenentwicklung, Schutz des Außenbereichs)
  2. Flächenoptimierte Familienheime, Sonderwohnformen (Parzelle für Baugemeinschaft u.ä.) und evtl. Tagespflegeeinrichtung, Senioren-Wohngemeinschaft, Büronutzung, nichtstörendes Gewerbe an der Staatsstraße, Geschoßwohnungsbau, teilweise verdichtete mehrstöckige Bebauung.
  3. im Wohnbereich der Entwicklungsfläche soll mindestens 30 % EOF Wohnfläche geschaffen werden.
  4. Es soll ein Miteinander der Bewohner entstehen können
  5. Sozial und funktional durchmischt –Wohnen und Arbeiten.
  6. Grünflächen sollen mindestens teilweise persönlich zuordenbar sein und einer Quartiersbildung dienen, z.B. „urban gardening“, „Schrebergärten“, gemeinschaftsbildende Außenanlagen mit viel Grün, Quartierscharakter
  7. Es soll keine Vorgabe erfolgen hinsichtlich der Gebietsqualität nach BauNVO.
  8. Plus-Energie-Standard für das gesamte Gebiet
  9. Die Verkehrserschließung soll gesamthaft konzipiert werden, Flächen im inneren Bereich sollen frei von ruhendem Verkehr sein, Parkmöglichkeiten zusammengefasst. Innovative Ideen willkommen
  10. Fortschrittliches Regenwassernutzungskonzept
  11. Gute Anbindung an Fuß-und Radwegenetz und ÖPNV
  12. Es soll eine sinnvolle Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth um 50% zusätzlicher Bürofläche im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt werden. Die Erweiterung der VG soll so weit als sinnvoll auf dem Grundstück FlNr. 442 geplant werden.
  13. Die Realisierung der Bebauung muss in Abschnitten erfolgen können.

Frederic Ruth
1. Bürgermeister
Gemeinde Uttenreuth

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Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Tel.: 09131 5069-0
Fax: 09131 5069-109
E-Mail: mail@vg-uttenreuth.de

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