Wichtige Information zur digitalen Lichtbilderfassung für Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025

Durch eine Gesetzesänderung dürfen Passbilder für Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025 nur noch rein digital erstellt und übermittelt werden. Die bisher verwendeten biometrischen Lichtbilder als Papierausdruck sind ab besagtem Tag nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

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