Fünf neue Reihenhausgrundstücke in Uttenreuth
Die Gemeinde Uttenreuth verkauft fünf zentral und ruhig gelegene Wohnbauflächen in der Raiffeisenstraße, die sich z.B. sehr gut für junge Familien eignen. Die Grundstücke sind mit zwei Doppelhaushälften und drei Reihenhäusern zu bebauen. Die bisher auf dem Grundstück befindlichen Gebäude wurden vollständig abgebrochen, die Baustoffe werden entsorgt.
Die Häuser auf den Grundstücken hat das von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro Kwasny aus Erlangen geplant: Die Gebäude bilden gestalterisch ein Ensemble. Die Häuser wurden im Hinblick auf Baukosten und Nutzbarkeit optimiert. Die Grundstücke werden mit den bereits vollständig im November 2023 erteilten Baugenehmigungen für die Häuser veräußert. Diese Kosten werden gesondert erhoben. Der gutachterlich festgestellte Grundstückskaufpreis pro Quadratmeter beträgt 1.051 Euro. Für jedes Haus ist mit Baukosten zwischen 480.000€-600.000€ zu rechnen, je nach Ausstattung und Bauprozess.
Die Grundstücksgrößen liegen bei ca. 241 m² (Haus 1), ca. 235 m² (Haus 2), ca. 232 m² (Haus 3), ca. 154 m² (Haus 4) und ca. 229 m² (Haus 5).
Die Besonderheit: es werden die Grundstücke angeboten, nicht die fertigen Häuser. Darin liegt ein erhebliches Sparpotential. Die Familien / die Grundeigentümer können den Hausbau selbst in die Hand nehmen und z.B. mit einem Architekten und eigenen Baufirmen den Hausbau organisieren und auch Eigenleistungen einbringen. Außerdem haben wir die Grundstücke nicht zu groß und damit kostengünstig zugeschnitten.
Sinnvoll und wirtschaftlich klug dürfte auch sein, wenn die neuen Nachbarn sich zusammentun, z.B. bei der Rohbaufirma. Es ist aber keine zwingende Bedingung. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand unserer gemeindlichen Vergaberichtlinie. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem unter anderem ehrenamtliches Engagement, Kinder, verwandtschaftliche Bindung zu Uttenreuth, Arbeitsplatz im Gebiet der VG Uttenreuth mit Punkten berücksichtigt werden.
Innerhalb der Europäischen Union müssen Vergaberichtlinien so konzipiert sein, dass keine Benachteiligungen entstehen. Daher enthält die Richtlinie ebenso Kriterien ohne einen Ortsbezug. Die Bewerber mit der höchsten Punktezahl erhalten das Recht der ersten Wahl des Grundstücks und so fort, bis alle fünf Grundstücke vergeben sind. Die Bewerbungsfrist endet am 31.01.2024.
Frederic Ruth
1. Bürgermeister
Gemeinde Uttenreuth