Herstellungsbeiträge für Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen

An alle Grundstückseigentümer

Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer/in,
 

das von der Gemeinde Uttenreuth beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt im gesamten Gemeindegebiet Vermessungen und Aktualisierungen der vorhandenen Geschossflächen durch.

Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässe- rungseinrichtungen zu ermitteln. Ebenfalls werden diese Flächenermittlungen auch zur Berechnung von anstehenden Verbesserungsbeiträgen für die öffentlichen Einrichtungen benötigt.

Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindever- waltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durch- geführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden. Andere Methoden wie beispielsweise Befliegungen sind nicht geeignet und nicht zulässig, weshalb das hier beschriebene Verfahren zum Einsatz kommt.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen vor Ort fallen für die Grundstückseigentümer keinerlei Kosten an.

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der sowohl über die Höhe der zukünftigen Beiträge für die öffentlichen Einrichtungen als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert wird.

Mit der schriftlichen Einladung für diese Versammlung werden alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück be- treten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich.

Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtung zu registrieren.

Die Rechtsgrundlage, wonach die Gemeinde – bzw. der im Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen darf, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit

§§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).

Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.
 

Zur Erläuterung:

Große Teile unserer Infrastruktur in Uttenreuth wie Wasserleitungen und Kanalleitungen wurden in den 60er, 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Diese muss nun Stück für Stück erneuert werden und der Gemeinderat hat in den letzten Jahren Millionenbeträge in die Erneuerung dieser Anlagen investiert. Die Ausgaben für diese neue Infrastruktur sind der wesentliche Grund für die aktuellen Darlehen der Gemeinde Uttenreuth.

In Bayern ist es gesetzlich festgelegt, dass sich die Investitionen in die Trinkwasser- und Abwasseranlagen alleine aus den Gebühren und Beiträgen der Nutzer finanzieren müssen. Es dürfen grundsätzlich keine Steuergelder dafür verwendet werden. Jede Investition muss auf die Trinkwassergebühr, die Abwassergebühr oder die Beiträge für Verbesserungsmaßnahmen umgelegt werden.

Deshalb hat der Gemeinderat für die Refinanzierung der Investitionen im gemeindlichen Haushalt die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen vorgesehen.

Unsere Aufgabe ist es, für einen transparenten, möglichst ausgewogenen und nachvollziehbaren Umgang mit den anstehenden Verbesserungsbeiträgen und Herstellungs- beiträgen zu sorgen. Deshalb werden wir Informations- veranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger abhalten. Wir bitten Sie schon jetzt, sich auf anstehende Zahlungen einzustellen und entsprechend vorzusorgen.

Es wird bei den Verbesserungsbeiträgen insbesondere um die Frage gehen, wie hoch die Einmalzahlungen sein werden und wie viel der Investitionen auf die Verbrauchsgebühren umgelegt werden können.

Gemeinde Uttenreuth

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Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Tel.: 09131 5069-0
Fax: 09131 5069-109
E-Mail: mail@vg-uttenreuth.de

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