Zweckbindung
Die Förderrichtlinie enthält eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Während dieser Zeit......
Rückruf-Service
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Im Bürger-Service-Portal können Sie den Antrag auf Förderung nach der Klimaschutzrichtlinie der Gemeinde Uttenreuth und den Antrag auf Auszahlung nach der Förderrichtlinie Klimaschutz auswählen und stellen. Für die Online Formulare benötigen Sie einen Zugang über die Bayern ID. Sie haben noch keine Bayern ID? Dann finden Sie unter https://id.bayernportal.de/de/eine Anleitung zum Erstellen der Bayern ID.
Besuchen Sie uns auf dem Bürger-Service-Portal und lernen Sie die vielen weiteren digitalen Angebote der Verwaltungsgemeinschaft kennen.
Die Förderrichtlinie enthält eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Während dieser Zeit......
Für die Auszahlung der Förderung sind nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen einzureichen:
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Bitte alle Dokumente zusammen einreichen.
Im Anhang finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie der Gemeinde Uttenreuth
Es wird eine Einverständniserklärung vom Vermieter benötigt, die von diesen unterschrieben und im Original eingereicht werden muss.
Es wird eine Einverständniserklärung von der Eigentümergemeinschaft benötigt, die von allen Eigentümern unterschrieben und im Original eingereicht werden muss.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter foerderungen-uke@vg-uttenreuth.de oder Tel. 09131 5069-306