Zweckbindung
Die Förderrichtlinie enthält eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Während dieser Zeit......
Rückruf-Service
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Die Förderrichtlinie enthält eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Während dieser Zeit......
Für die Auszahlung der Förderung sind nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen einzureichen:
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Bitte alle Dokumente zusammen einreichen.
Im Anhang finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie der Gemeinde Uttenreuth
Es wird eine Einverständniserklärung vom Vermieter benötigt, die von diesen unterschrieben und im Original eingereicht werden muss.
Es wird eine Einverständniserklärung von der Eigentümergemeinschaft benötigt, die von allen Eigentümern unterschrieben und im Original eingereicht werden muss.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung unter foerderungen-uke@vg-uttenreuth.de oder Tel. 09131 5069-306