Zweckbindung

Die Förderrichtlinie enthält eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Während dieser Zeit muss sich die geförderte Anlage auf dem Gemeindegebiet befinden und betrieben werden. Im Falle einer Vermietung dürfen die durch die Zuschüsse abgedeckten Kosten weder direkt noch indirekt auf die Mieten umgelegt werden.

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Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth
Tel.: 09131 5069-0
Fax: 09131 5069-109
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