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Der Gemeinderat von Uttenreuth hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans W 18 “Weinbergstraße“ in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im Regelverfahren.
Mit Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnbaufläche nördlich der Weinbergstraße geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Weiher und ist wie folgt umgrenzt:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) festgelegt und umfasst die Flurnummern 38/1 und 95/2 (TF) - der Gemarkung Weiher, und umfasst eine Gesamtfläche von 3.256 m² 0,33 ha.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan W 18 “Weinbergstraße“ bestehend aus Plan, textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und allen Anlagen in der Fassung vom 10.12.2024 wird in der Zeit vom
03.02.2025 bis 28.02.2025
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth, im Foyer im 1. Obergeschoss während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: Kein Parteiverkehr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Auf Wunsch wird die Planung erörtert. Wir bitten hierzu um vorherige telefonische Anmeldung
unter der Tel.-Nr. 09131/5069-112 oder Tel.-Nr. 09131/5069-111. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt (i.richardt@vogelsang-plan.de) oder auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan W 18 “Weinbergstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplan W 18 “Weinbergstraße“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Uttenreuth, 19.12.2024
gez.
Ruth
Erster Bürgermeister
Gemeinde Uttenreuth
Anlagen:
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Der Gemeinderat von Uttenreuth hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ und wird demzufolge im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dementsprechend ist im Sinne des § 13a Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 BauGB keine Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung der innerörtlichen Freifläche zwischen Erlanger Straße (St 2240) und Dresdener Straße im Hauptort Uttenreuth geschaffen werden. Ziel ist es, Erweiterungsflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth und auch Wohnnutzungen für verschiedene Zielgruppen zu generieren.
Das Plangebiet liegt inmitten des Hauptortes Uttenreuth und ist wie folgt umgrenzt:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) festgelegt und umfasst Teilflächen der Flurnummern 422, 446, 446/21, 446/22, 446/23, 446/24 (alle Gemarkung Uttenreuth). Er umfasst eine Gesamtfläche von rd. 10.375 m² (1,0 ha).
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ bestehend aus Plan, textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und allen Anlagen in der Fassung vom 10.12.2024 wird in der Zeit
vom 03.02.2025 bis 28.02.2025
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Str. 40, 91080 Uttenreuth, im Foyer im 1. Obergeschoss während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: Kein Parteiverkehr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Auf Wunsch wird die Planung erörtert. Hierzu bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter bauleitplanung@vg-uttenreuth.de oder telefonisch unter 09131/5069-111 oder 09131/5069-112.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch direkt an das Planungsbüro Vogelsang (i.richardt@vogelsang-plan.de), oder auch auf anderem Weg übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplan U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Uttenreuth, 02.01.2025
gez.
Frederic Ruth
Erster Bürgermeister
Gemeinde Uttenreuth
Anlagen: