Auf unserer Homepage möchten wir Ihnen die Informationen zu Uttenreuth und Weiher zur Verfügung stellen, die Sie suchen. Sollten Sie dennoch etwas vermissen, bitte lassen Sie es uns wissen.
Rückruf-Service
Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein, wir melden uns baldmöglich bei Ihnen!
Der Gemeinderat von Uttenreuth hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Röthanger“ in der Fassung vom 25.04.2023 als Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Die Einbeziehungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung (gestrichelt umrandet)
Der Einbeziehungssatzung ist als externe Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft eine Teilfläche der Flur-Nr. 495, Gemarkung Uttenreuth, zugeordnet (s. nachfolgenden Lageplan).
Die Einbeziehungssatzung mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth, 1. OG, Zimmer 05, Bauamt, während der allgemeinen Geschäftszeiten von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Da bei der Erstellung der Satzung Regelungen des Vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB Anwendung fanden, wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von Umweltprüfung und Umweltbericht abgesehen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauBG) wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Uttenreuth geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Mängel oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Uttenreuth, den 12.05.2023
gez.
Frederic Ruth
1. Bürgermeister
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Der Gemeinderat der Gemeinde Uttenreuth hat in öffentlicher Sitzung am 26.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB gefasst. Nach § 4 a Abs. 2 wird wegen vorgelegter Änderungen des Entwurfs nach Abwägung aus der Beteiligung erneut ausgelegt. Eingetragen wurden die grafische überarbeitete Ausgleichsfläche, die allg. textliche Festsetzung der Nebenanlagen und die maßliche Definition der Baugrenze.
Ziel der Planung ist im Parallelverfahren mit dem Flächennutzungsplan Baurecht für eine Erweiterung des Kinderhauses Lummerland zu schaffen. Der Bebauungsplan setzt hierzu eine Fläche für Gemeinbedarf, zu sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kinderhaus) fest.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr 383, 383/6, 383/7, 383/11 der Gemarkung Uttenreuth und die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 565 (Teilfläche) nordöstlich des Sandbuckgraben im Gebiet Huthacker, s.a. nachfolgenden Lageplan.
Quelle: PlanetK Kress Klein Architekten PartGmbB
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019)
Quelle: 23.03.2023 15:00 Geodatenportal Bayern (https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/anwendungen3/vektordaten)
Ausgleichsfläche Flr.Nr.565 (Teilfläche) für den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes o. M.,
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht mit 2 Anlagen (Planzeichnung und Umweltbericht zur 1. Änderung) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
im Zeitraum vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth) im 1.Stock während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus, der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: kein Parteiverkehr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert; Fragen können zu den ausgelegten Unterlagen jederzeit telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Ebenso ist es auf diesen Wegen möglich, uns Bedenken oder Anregungen zur ausgelegten Bebauungsplanänderung zukommen zu lassen oder zu Protokoll zu geben. Wünschen Sie eine Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen vor Ort mit einer persönlichen Klärung Ihrer Fragen, dann bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Die Einsichtnahme der Unterlagen im Foyer der Verwaltungsgemeinschaft kann mit ausreichenden Sicherheitsabständen gewährleistet werden.
Sie erreichen uns unter
Herr Braun: Telefon: 09131/5069-111 oder E-Mail: florian.braun@vg-uttenreuth.de
Zusätzlich steht Vertretung zur Verfügung: Fr. Lorenz: Telefon: 09131/5069-112, sonja.lorenz@vg-uttenreuth.de
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“, 2. Änderung nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
[1] Begründung mit Umweltbericht
[2] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Uttenreuth, 14.04.2023
gez.
Frederic Ruth
1. Bürgermeister
__________________________________________________________________________________________________________________________________________
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat am 06.07.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. U 30 „Uttenreuth Nord I“ zu ändern.
Ziel der Planung ist im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Baurecht für eine Erweiterung des Kinderhauses Lummerland zu schaffen. Der Flächennutzungsplan setzt hierzu eine Fläche für Gemeinbedarf, sozialen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen (Kinderhaus) fest.
Aufgrund berichtigender textlicher Anpassungen des Entwurfes vom 26.07.2022, ist eine erneute Auslegung erforderlich. Ein entsprechender Planentwurf für die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurde am 28.03.2023 gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr 383, 383/6, 383/7, 383/11 der Gemarkung Uttenreuth und die Ausgleichsfläche Fl.Nr. 565 (Teilfläche) nordöstliche des Sandbuckgraben im Gebiet Huthacker, s.a. nachfolgenden Lageplan.
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019)
Quelle: 23.03.2023 15:00 Geodatenportal Bayern (https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/anwendungen3/vektordaten)
Ausgleichsfläche Flr.Nr.565 (Teilfläche) für den räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes o. M.,
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt mit der Planzeichnung, der Begründung, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
im Zeitraum vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023
Im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth) im 1.Stock während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus, der Zugang ist ständig barrierefrei.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: kein Parteiverkehr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert; Fragen können zu den ausgelegten Unterlagen jederzeit telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Ebenso ist es auf diesen Wegen möglich, uns Bedenken oderAnregungen zur ausgelegten Flächennutzungsplanänderung zukommen zu lassen oder zu Protokoll zu geben. Wünschen Sie eine Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen vor Ort mit einer persönlichen Klärung Ihrer Fragen, dann bitten wir Sie umvorherigetelefonischeTerminvereinbarung.
Sie erreichen uns unter
Herr Braun: Telefon: 09131/5069-111 oder E-Mail: florian.braun@vg-uttenreuth.de
Zusätzlich steh in Vertretung zur Verfügung: Fr. Lorenz: Telefon: 09131/5069-112, sonja.lorenz@vg-uttenreuth.de
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uttenreuth nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
[1] Begründung (Hinweis: die Vorlage des Umweltberichtes erfolgt im Zuge des paralell geführten Bebauungsplanverfahrens)
[2] eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Uttenreuth, 14.04.2023
Frederic Ruth
1. Bürgermeister