Flächennutzungsplan der Gemeinde Uttenreuth

Bekanntmachung der Genehmigung
des Flächennutzungsplans der Gemeinde Uttenreuth

Mit Bescheid vom 13.01.2025 (Az. 62.1 6100/158/II/23) hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Uttenreuth (für das Gebiet der Gemeinde Uttenreuth) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltung der Gemeinde Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth, während der üblichen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  2. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
    Uttenreuth, 31.01.2025

Gemeinde Uttenreuth

gez.                  

                                                                                             (Siegel)

Frederic Ruth
Erster Bürgermeister

Anlagen:

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