Bodenrichtwerte

Bekanntmachung für die Gemeinde Uttenreuth über die Ermittlung von Bodenrichtwerten gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, nach dem Baugesetzbuch und BayGaV (Gutachterausschuss-Verordnung) vom 05.04.2005 zuletzt geändert 26.03.2019, GVBl. S. 98.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in seiner Sitzung am 23.05.2022 für die Gemeindegebiete der vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth folgende Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für Wohnbau-, Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen ermittelt, wobei der Stichtag der Ermittlung der Bodenrichtwerte der 01.01.2022 ist:

Gemeinde/Gemarkung
Ortsteil
Richtwert 2022
€/m²
erschließungsbeitragsfrei (ebf)
erschließungsbeitragspflichtig (ebp)
Uttenreuth
Ackerland
6,00ebf
Grünland6,60ebf
Waldflächen1,30ebf
Uttenreuth805ebf
Uttenreuth Gewerbe125ebf
Weiher445ebf
Weiher Gewerbe110ebf

Außerdem sind die Bodenrichtwerte nun kostenfrei über das Internet einsehbar sind. Eine Einsichtnahme ist kostenfrei möglich. Schriftliche erteilte Auskünfte sind weiterhin gebührenpflichtig.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes/ Gutachterausschuss www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/grundstueckswerte-gebuehren-gutachterausschuss oder unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

Nur eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft ist kostenpflichtig.

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